VORSORGEAUFTRAG - Regeln Sie, wer für Sie entscheidet

VORSORGEAUFTRAG - Regeln Sie, wer für Sie entscheidet

Ein Vorsorgeauftrag einfach erklärt

Ein Vorsorgeauftrag gibt Ihnen die Möglichkeit, schon heute festzulegen, wer Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regeln darf – für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Ob durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen: Mit einem Vorsorgeauftrag übernehmen Sie Verantwortung – für sich und Ihre Angehörigen.

Ein Vorsorgeauftrag ist ein Dokument, in dem Sie eine oder mehrere Personen beauftragen, im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie zu handeln. Das bedeutet: Wenn Sie z. B. durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Demenz nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen, kann die von Ihnen beauftragte Person in Ihrem Namen handeln.

Das Besondere: Sie bestimmen selbst, wer das ist – und was diese Person für Sie erledigen darf. Ohne Vorsorgeauftrag kann es passieren, dass das Gericht eine amtliche Beistandsperson einsetzt – das ist nicht immer im Sinne der Betroffenen.

 

👉 Das Besondere:

Sie bestimmen selbst, wer das ist – und was diese Person für Sie erledigen darf. Ohne Vorsorgeauftrag kann es passieren, dass das Gericht eine amtliche Beistandsperson einsetzt – das ist nicht immer im Sinne der Betroffenen.

Inhalt eines Vorsorgeauftrag

Der Vorsorgeauftrag kann sehr individuell ausgestaltet werden. Er umfasst in der Regel drei Hauptbereiche:

👤 Personensorge

Hier regeln Sie, wer für Ihre persönlichen Angelegenheiten zuständig ist:

  • Entscheidungen rund um Ihre Gesundheit und Pflege
  • Organisation von Betreuung oder einem Umzug ins Pflegeheim
  • Kommunikation mit Ärztinnen, Pflegediensten und Behörden

💼 Vermögenssorge

Hier beauftragen Sie jemanden, Ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln:

  • Verwaltung Ihres Kontos und Zahlungsverkehr
  • Verwaltung von Immobilien oder Vermögen
  • Erledigung der Steuererklärung

📜 Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten

Sie geben Ihrer Vertrauensperson das Recht, Sie rechtlich zu vertreten:

  • Verträge abschließen oder kündigen
  • Schriftverkehr mit Behörden oder Versicherungen führen
  • Entscheidungen über Aufenthaltsort oder Heimaufnahme treffen

Lassen Sie sich die Mühe und nutzen Sie das Vorsorgedossier. Alle Dokumente in einem und zusätzliche Anleitungen zum Ausfüllen.

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Wie erstelle ich einen Vorsorgeauftrag?

🔹 Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Einen Vorsorgeauftrag zu erstellen ist einfacher, als viele denken – aber es braucht Sorgfalt und klare Form.

  1. Verfassen Sie den Vorsorgeauftrag schriftlich
    Der Vorsorgeauftrag muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden
    oder
    am Computer geschrieben und eigenhändig unterschrieben sowie öffentlich beurkundet werden (z. B. beim Notar).
  2. Formulieren Sie klar, wen Sie beauftragen
    Nennen Sie die vollständigen Namen, Geburtsdaten und Adressen der Vertrauenspersonen.
  3. Beschreiben Sie genau, welche Befugnisse erteilt werden
    Idealerweise gegliedert nach Personensorge, Vermögenssorge und rechtlicher Vertretung.
  4. Hinterlegen Sie den Vorsorgeauftrag sicher
    • Zu Hause an einem gut auffindbaren Ort
    • Optional: Hinterlegung bei der KESB (in der Schweiz) oder einer amtlichen Stelle
    • Informieren Sie Ihre Vertrauensperson über den Ort und Inhalt des Dokuments
  5. Regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren
    Lebenssituationen ändern sich – auch Ihr Vorsorgeauftrag sollte aktuell bleiben.

Warum ist ein Vorsorgeauftrag wichtig?

Ein Vorsorgeauftrag schafft Klarheit, Sicherheit und Selbstbestimmung. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum sich jede volljährige Person damit auseinandersetzen sollte:

  • Selbstbestimmung bewahren
    Sie entscheiden selbst, wer Ihre Interessen vertreten darf – und nicht ein Gericht.
  • Keine behördliche Beistandschaft nötig
    Wenn ein Vorsorgeauftrag vorliegt, ist oft keine externe Beistandschaft erforderlich.
  • Schutz in Notsituationen
    Ein Vorsorgeauftrag greift bei Unfall, Krankheit, Demenz oder anderen Situationen, in denen Sie nicht mehr urteilsfähig sind.
  • Wichtig für Alleinstehende & unverheiratete Paare
    Ehepartner oder Kinder dürfen nicht automatisch alle Entscheidungen treffen – ohne Vorsorgeauftrag fehlt oft die rechtliche Grundlage.
  • Entlastung der Angehörigen
    Ihre Vertrauensperson weiß, was zu tun ist – das reduziert Stress und Unsicherheit im Ernstfall.